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Statuten SAC Sektion Am Albis

Vorbemerkung: Zur besseren Lesbarkeit werden Personen in der männlichen Form beschrieben. Diese gilt auch für die weiblichen Mitglieder.

I NAME, ZWECK UND AUFGABEN

Art. 1 Name, Sitz

  1. Unter dem Namen „SAC Sektion Am Albis“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Er organisiert sich im Rahmen von Statuten, Reglementen und sonstigen Ausführungserlassen des Schweizer Alpen-Clubs (SAC) selbständig. Er ist parteipolitisch und konfessionell ungebunden.
  2. Der Sitz der Sektion befindet sich in Affoltern am Albis.

Art. 2 Zweck, Aufgaben

  1. Die SAC Sektion Am Albis vereinigt Menschen, die sportlich, kulturell oder wissenschaftlich an der Bergwelt interessiert sind.
  2. Ihre Tätigkeiten umfassen:
    • sowohl die klassischen alpinen Sportarten als auch neue Formen des alpinen Freizeit- und Leistungsports
    • kulturelle Aktivitäten, die im Zusammenhang mit dem Alpinismus, der Bergwelt und ihrer Erhaltung stehen
  3. Ihren Zweck sucht die SAC Sektion Am Albis insbesondere zu erreichen durch folgende Aufgaben:
    • Veranstaltung von Touren, Kursen, Vorträgen und geselligen Zusammenkünften
    • Ausbildung und Förderung der SAC-Jugend
    • Förderung der alpintechnischen Ausbildung, insbesondere der Touren- und Kursleiter
    • Errichtung, Unterhalt und Betrieb von Clubhütten und von sektionseigenen Unterkünften
    • Herausgabe von Clubnachrichten
    • Führen einer Bibliothek und von Materialdepots
    • Förderung von Natur- und Umweltschutzbestrebungen
    • Unterstützung des alpinen Rettungswesens

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© 2000-2010 SAC Am Albis

 
 
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