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Statuten SAC Sektion Am Albis (Fortsetzung I)

II MITGLIEDSCHAFT

Art. 3 Mitglieder

  1. Natürliche Personen können die Mitgliedschaft der Sektion Am Albis in der Kategorie Jugend, Familie oder Einzelmitglied ab dem 6. Altersjahr erwerben. Das Stimm- und Wahlrecht wird ab dem Jahr erlangt, in dem das 16. Altersjahr vollendet wird.
  2. Mit dem Beitritt zur Sektion Am Albis erfolgt gleichzeitig die Mitgliedschaft im SAC ZV.

Art. 4 Erwerb der Mitgliedschaft

  1. Die Anmeldung ist an den Sektionsvorstand oder den SAC ZV zu richten.
  2. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Ablehnungen bedürfen keiner Begründung.
  3. Der Name des Mitgliedes wird nach der Aufnahme in den Clubmedien publiziert. Das Mitglied erhält Mitgliederausweis, Clubabzeichen, Statuten sowie SAC Informationsmaterial.
  4. Nach 25 Jahren Zugehörigkeit zum SAC erhält das Mitglied von seiner Stammsektion das Veteranenabzeichen, nach 40 Jahren das goldene SAC-Abzeichen und nach 50 Jahren eine Urkunde.

Art. 5 Mitgliedschaftsbeiträge

  1. Die Mitglieder entrichten die von der Abgeordnetenversammlung des SAC ZV festgelegten Beiträge und die von der Generalversammlung der Sektion Am Albis beschlossenen Eintrittsgebühren und Jahresbeiträge.
  2. Aus einer anderen Sektion des SAC übertretende oder wieder eintretende Mitglieder haben keine Eintrittsgebühr zu leisten. Falls ein übertretendes Mitglied den Jahresbeitrag bereits an die bisherige Sektion bezahlt hat, ist es vom laufenden Jahresbeitrag befreit.
  3. Mitglieder, welche dem SAC 40 Jahre angehören und das 60. Altersjahr vollendet haben, bezahlen nur den Zentralbeitrag.
  4. Vorstandsmitglieder sind von der Bezahlung der Beiträge befreit. Diese werden von der Sektionskasse übernommen.
  5. Der Sektionsvorstand kann weitere Mitglieder von der Bezahlung der Beiträge befreien.

Art. 6 Ehrenmitglieder

  1. Die Generalversammlung kann auf Antrag des Vorstands Personen mit aussergewöhnlichen Verdiensten um die Bergwelt, den Alpinismus, die Sektion Am Albis oder den SAC zu Ehrenmitgliedern ernennen.
  2. Ehrenmitglieder sind von allen Beitragsleistungen befreit; diese werden von der Sektion Am Albis übernommen.

Art. 7 Mitgliedschaft in mehreren Sektionen

Mitgliedschaft in mehreren Sektionen des SAC ist möglich. Rechte und Pflichten gegenüber dem SAC bestehen nur bei der vom Mitglied zu bezeichnenden Stammsektion.

Art. 8 Sektionsübertritt

Der Übertritt von einer Sektion in eine andere ist möglich. Er ist der bisherigen Sektion zu melden.

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© 2000-2012 SAC Am Albis

 
 
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