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Statuten SAC Sektion Am Albis (Fortsetzung II)

III ORGANISATION

Art. 9 Austritt

Der Austritt ist jederzeit mit schriftlicher Mitteilung an den Sektionsvorstand möglich. Beim Austritt bleiben die Beiträge für das ganze Jahr geschuldet; es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von Teilbeträgen.

Art. 10 Ausschluss

Mitglieder, die ihren Verpflichtungen gegenüber der Sektion oder dem SAC nicht nachkommen oder ihren bzw. seinen Interessen zuwiderhandeln, können von der Sektion oder, mit deren Einverständnis, vom Zentralvorstand des SAC ausgeschlossen werden.

Art. 11 Organe

Die Organe der SAC Sektion Am Albis sind:

  • die Generalversammlung (GV)
  • der Vorstand
  • die Revisionsstelle
  • die Kommissionen

Art. 12 Generalversammlung (GV)

  1. Die GV bildet das oberste Organ der SAC Sektion Am Albis. Sie findet alljährlich statt, in der Regel im Januar. Das Datum ist mindestens drei Monate im Voraus anzukündigen.
  2. Eine ausserordentliche GV kann auf Beschluss der GV, durch den Vorstand oder von 5% der Sektionsmitglieder einberufen werden.
  3. Anträge von Mitgliedern müssen spätestens 60 Tage vor der GV schriftlich und begründet dem Vorstand eingereicht werden.
  4. Die Einladung mit Traktandenliste wird spätestens 30 Tage vor der Versammlung in den Clubnachrichten veröffentlicht.
  5. Die GV kann nur die in der Traktandenliste aufgeführten Geschäfte und damit unmittelbar zusammenhängende Anträge aus der Versammlung behandeln.
  6. Jede ordnungsgemäss einberufene GV ist beschlussfähig. Die Abstimmungen und Wahlen erfolgen offen, es sei denn, ein Fünftel der anwesenden Mitglieder verlange geheime Abstimmung oder Wahl. Die GV beschliesst mit dem einfachen Mehr der abgegebenen Stimmen, unter Vorbehalt anderslautender Bestimmungen dieser Statuten. Im Falle von Stimmengleichheit entscheidet bei Sachgeschäften der Vorsitzende, bei Wahlen das Los. Die Mitglieder des Vorstandes haben kein Stimmrecht.
  7. Die GV wird vom Präsidenten, bei Verhinderung vom Vizepräsidenten oder von einem anderen Vorstandsmitglied geleitet. 

Art. 13 Geschäfte der Generalversammlung

In die alleinige Kompetenz der GV fallen folgende Geschäfte:

  1. Genehmigung des Jahresberichtes und der Jahresrechnung
  2. Entlastung des Vorstandes
  3. Festsetzung der Sektionsbeiträge
  4. Wahl des Präsidenten, des Vorstandes und der Rechnungsrevisoren
  5. Ernennung von Ehrenmitgliedern
  6. Wahl der Delegierten an die Abgeordnetenversammlung des SAC
  7. Genehmigung des Jahresbudgets
  8. Genehmigung des Tourenreglements
  9. Revision der Statuten
  10. Auflösung der Sektion

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