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[<<--] [-->>] III ORGANISATION (Fortsetzung)
Art. 14 Vorstand - Der Vorstand ist das Führungsorgan der Sektion Am Albis. Er vertritt sie gegenüber dem SAC ZV und nach aussen. Er sorgt für die Umsetzung der von der GV gefassten Beschlüsse und ist ihr gegenüber verantwortlich.
- Der Vorstand setzt sich aus mindestens 7 Mitgliedern zusammen. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Die Wiederwahl ist möglich. Der Präsident der Gruppe Zürich gehört automatisch dem Vorstand an.
- Der Vorstand konstituiert sich selbst, mit Ausnahme des Präsidenten.
- Der Vorstand bestimmt die unterschriftsberechtigten Personen und regelt die Art der Zeichnungsberechtigung.
Art. 15 Aufgaben des Vorstandes
Der Vorstand nimmt folgende Aufgaben wahr: - Vorbereitung und Durchführung der GV
- Vollzug von GV-Beschlüssen
- Sicherstellen der internen und externen Kommunikation
- Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern
- Durchführung von Vereinsaktivitäten
- Erlass von Reglementen und Genehmigung von Reglementsänderungen
- Einsetzen von Kommissionen, Projekt- und Arbeitsgruppen sowie Wahl ihrer Mitglieder
- Wahrnehmung weiterer Aufgaben, die nicht ausdrücklich einem anderen Organ zufallen
Art. 16 Revisionsstelle - Das Revisorenteam besteht aus vier Sektionsmitgliedern. Die Amtsdauer der Revisoren beträgt jeweils zwei Jahre, eine Wiederwahl ist höchstens dreimal möglich. Je zwei Revisoren werden in geraden, zwei in ungeraden Jahren gewählt.
- Die Revisoren überprüfen die ordnungsgemässe Buchführung und die Jahresrechnung der Sektion Am Albis und gegebenenfalls die Sonderrechnungen. Sie haben ebenfalls das Recht der Einsichtnahme in die Protokolle und Beschlüsse des Vorstandes, soweit diese die Rechnungslegung der Sektion Am Albis betreffen. Über ihre Erkenntnisse und Feststellungen erstatten sie der GV Bericht zur Jahresrechnung und zu allfälligen Sonderrechnungen. Sie stellen der GV Antrag auf Abnahme oder Rückweisung der Rechnung.
Art. 17 Kommissionen
Zur Erfüllung wiederkehrender Aufgaben setzt der Vorstand ständige Kommissionen ein (wie die Hütten-, JO-, Touren-, und Seniorenkommission) sowie Kommissionen mit zeitlich begrenztem Auftrag für bestimmte Projekte. Der Vorstand regelt ihre Tätigkeiten mit Vorgaben oder Pflichtenheften.
Art. 18 Ortsgruppe Zürich
Die Ortsgruppe Zürich entfaltet ihre Tätigkeit im Rahmen dieser Statuten. Die Versammlungen der Gruppe Zürich sind allen Sektionsmitgliedern zugänglich. [<<--] [-->>]
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