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Statuten SAC Sektion Am Albis (Fortsetzung IV)

IV WEITERE BESTIMMUNGEN

Art. 19 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr dauert vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.

Art. 20 Statutenänderung

Anträge auf Änderung der Statuten können vom Vorstand oder von mindestens 10% der Sektion Am Albis-Mitglieder (massgebend ist die Mitgliederzahl zu Beginn des Geschäftsjahrs) gestellt werden. Statutenänderungen bedürfen der Zweidrittelsmehrheit der an der GV abgegebenen Stimmen.

Art. 21 Auflösung

  1. Die GV kann mit Zweidrittelsmehrheit der anwesenden Mitglieder die Auflösung der Sektion Am Albis beschliessen.
  2. Bei der Auflösung geht das Sektionsvermögen nach Abzug aller Verbindlichkeiten an den SAC ZV. Der SAC ZV verwaltet dieses Vermögen und übergibt es einer eventuell innert zehn Jahren neu gegründeten Sektion.

Art. 22 Schlussbestimmungen

Die vorliegenden Statuten wurden an der GV vom 19. Januar 2012 genehmigt. Sie ersetzen die seit dem 9. Januar 1999 gültigen Statuten und treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Schweizer Alpen-Club SAC
Sektion Am Albis

Markus Bürgin, Präsident                 Doris Ammann, Aktuarinn

Vom Zentralvorstand des Schweizer Alpen-Clubs genehmigt::

Basel, xx. Januar 2012

Frank-Urs Müller, Zentralpräsident     Erik Lustenberger, Jurist

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