[<<--] Statuten SAC Sektion Am Albis (Fortsetzung IV)IV WEITERE BESTIMMUNGEN Art. 19 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das Rechnungsjahr dauert vom 16. bis zum 15. November. Art. 20 Haftung Die SAC Sektion Am Albis haftet nur mit ihrem eigenen Sektionsvermögen. Die persönliche Haftung der Vorstands- und der Sektionsmitglieder für Verpflichtungen der Sektion ist ausgeschlossen. Art. 21 Statutenänderung Anträge auf Änderung der Statuten können vom Vorstand oder von mindestens 10 Sektionsmitgliedern gestellt werden. Statutenänderungen bedürfen der Zweidrittelsmehrheit der an der GV abgegebenen Stimmen. Art. 22 Auflösung
Art. 23 Schlussbestimmungen Die vorliegenden Statuten wurden an der Sektionsversammlung vom 9. Januar 1999 genehmigt und mit Beschluss der Sektionsversammlung vom 12. Januar 2002 an das neue Beitragsreglement des SAC angepasst. Sie ersetzen jene vom 13. Januar 1979 mit Änderungen vom 8. Januar 1994 und 13. Januar 1996 und treten mit sofortiger Wirkung in Kraft. Schweizer Alpen-Club SAC Sektion Am Albis Walter Tanner, Präsident Marie-Louise Glaus, Aktuarin Vom Zentralvorstand des Schweizer Alpen-Clubs genehmigt: Basel, 10. März 1999 Hanspeter Schmid, Zentralpräsident Bernhard Bodmer, Jurist
[<<--] © 2000-2010 SAC Am Albis |
||