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Statuten SAC Sektion Am Albis (Fortsetzung IV)

IV WEITERE BESTIMMUNGEN

Art. 19 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das Rechnungsjahr dauert vom 16. bis zum 15. November.

Art. 20 Haftung

Die SAC Sektion Am Albis haftet nur mit ihrem eigenen Sektionsvermögen. Die persönliche Haftung der Vorstands- und der Sektionsmitglieder für Verpflichtungen der Sektion ist ausgeschlossen.

Art. 21 Statutenänderung

Anträge auf Änderung der Statuten können vom Vorstand oder von mindestens 10 Sektionsmitgliedern gestellt werden. Statutenänderungen bedürfen der Zweidrittelsmehrheit der an der GV abgegebenen Stimmen.

Art. 22 Auflösung

  1. Die GV kann mit Zweidrittelsmehrheit die Auflösung der SAC Sektion Am Albis beschliessen.
  2. Bei der Auflösung geht das Sektionsvermögen nach Abzug aller Verbindlichkeiten an den SAC. Der SAC verwaltet dieses Vermögen und übergibt es einer eventuell innert zehn Jahren neu gegründeten Sektion.

Art. 23 Schlussbestimmungen

Die vorliegenden Statuten wurden an der Sektionsversammlung vom 9. Januar 1999 genehmigt und mit Beschluss der Sektionsversammlung vom 12. Januar 2002 an das neue Beitragsreglement des SAC angepasst.

Sie ersetzen jene vom 13. Januar 1979 mit Änderungen vom 8. Januar 1994 und 13. Januar 1996 und treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Schweizer Alpen-Club SAC

Sektion Am Albis

Walter Tanner, Präsident                 Marie-Louise Glaus, Aktuarin

Vom Zentralvorstand des Schweizer Alpen-Clubs genehmigt:

Basel, 10. März 1999

Hanspeter Schmid, Zentralpräsident Bernhard Bodmer, Jurist

 

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